Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote/Veranstaltungen der Heinz Sielmann Stiftung/Natur-Erlebniszentrum Wanninchen sowie für alle für die Teilnehmenden erbrachten weiteren Leistungen. Die Geschäftsbedingungen können dabei bei bestimmten Angeboten durch weitere Angebots- bzw. Nutzungsbedingungen ergänzt werden.
2. Verhalten der Teilnehmenden
Mit dem Eigentum der Heinz Sielmann Stiftung (innerhalb und außerhalb der Gebäude) ist pfleglich umzugehen. Den Anordnungen des verantwortlichen Mitarbeitenden der Heinz Sielmann Stiftung ist von allen Teilnehmenden Folge zu leisten. Nach dem Motto „Einer für alle, alle für einen“ sollte jeder auf den anderen achten und Rücksicht nehmen.
3. Vertragsschluss
Mit einer Anmeldung, die ausschließlich schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen kann, erfolgt ein verbindliches Angebot/ eine verbindliche Buchung gegenüber der Heinz Sielmann Stiftung. Der rechtsverbindliche Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung gegenüber den Anmeldenden zustande.
4. Leistungen / Preise
Die konkreten Leistungen bzw. Art und Umfang des jeweiligen Angebotes der Heinz Sielmann Stiftung und deren Preise ergeben sich direkt aus den jeweils zum Angebot gehörenden Preis- und Leistungsbeschreibungen, die durch die Heinz Sielmann Stiftung auf deren Internetseite www.sielmann-stiftung.de/wanninchen oder auf anderen Wegen bereitgestellt werden und Vertragsbestandteil werden.
5. Fälligkeit
Die vereinbarten Entgelte und Teilnahmegebühren sind mit gesonderter Rechnungsstellung fällig.
6. Rücktritt des Teilnehmenden/Stornoregelungen
Die Heinz Sielmann Stiftung räumt den Teilnehmenden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Ein solcher Rücktritt bzw. eine Stornierung haben dabei schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung hat die Heinz Sielmann Stiftung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung/Stornopauschale. Diese ist im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung der gesamten Veranstaltung für alle Teilnehmenden, aber auch für die Unterschreitung der jeweils angemeldeten Teilnehmerzahl (hier anteilig) zu zahlen und berechnet sich in Abhängigkeit von der Höhe des vereinbarten Entgeltes/der Teilnahmegebühr und gegebenenfalls zusätzlich gebuchten Leistungen.
a) Bei einer Buchung von Tagesangeboten und Veranstaltungen berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale grundsätzlich wie folgt:
- 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 100 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 24h vor der Veranstaltung abgesagt wird oder bei Nichterscheinen
b) Bei Klassenfahrten/Ferien-Camps/Naturerlebnis-Programmen und weiteren mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. Ferienprogrammen, mit und ohne Übernachtung)berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale wie folgt:
- 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
- 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von zwei Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
- 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von einer Woche vor der Anreise abgesagt wird.
- 100 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 24h vor der Veranstaltung abgesagt wird oder bei Nichterscheinen
Dem Teilnehmenden steht bei den vorgenannten Regelungen jeweils der Nachweis frei, dass der Heinz Sielmann Stiftung kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung/Stornopauschale ist.
7. Corona-Regelung
a) Die Corona bedingte kostenfreie Stornierung aller Vertragsabschlüsse mit der Heinz Sielmann Stiftung vor dem gebuchten Aufenthalt ist möglich, wenn:
- die Stornierung nachweislich auf einer angeordneten Schließung, einer angeordneten Quarantäne oder einer übergeordneten behördlichen Anordnung mit Entzug der Genehmigung für die Schule, Firma oder sonstige Einrichtung beruht oder
- der Aufenthalt am Zielort durch ein dort wegen Corona umzusetzendes, allgemeines Beherbergungsverbot nicht möglich ist.
b) Die kostenfreie Reduzierung der Teilnehmendenzahl ist möglich, wenn einzelne Reise-/Veranstaltungsteilnehmende nachweislich an Corona erkrankt sind oder unter Quarantäne stehen.
Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
8. Rücktrittsrecht der Heinz Sielmann Stiftung
Die Heinz Sielmann Stiftung ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) höhere Gewalt oder andere seitens der Heinz Sielmann Stiftung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages bzw. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen,
b) Angebote bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks oder bezüglich der Person der Teilnehmenden, gebucht wurden oder
c) die Heinz Sielmann Stiftung Grund zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Angebotes/der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Teilnehmenden oder der eigenen Mitarbeitenden gefährdet,
d) der Aufenthalt bei der Heinz Sielmann Stiftung durch ein wegen Corona umzusetzendes, allgemeines Beherbergungsverbot nicht möglich ist,
e) der Heinz Sielmann Stiftung die Genehmigung auf Beherbergung aufgrund einer angeordneten Quarantäne durch eine übergeordnete behördliche Anordnung entzogen wurde.
Ebenfalls führen Verstöße gegen alle oder einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen und/oder ergänzender Nutzungsbedingungen und/oder Hausordnungen zum Ausschluss der oder des Teilnehmenden von der Veranstaltung oder gegebenenfalls sogar zum gesamten Abbruch der Veranstaltung. Die Sielmann Stiftung hat den Teilnehmenden hinsichtlich der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich, wenn möglich schriftlich zu informieren.
Der Teilnehmende hat in den vorstehend genannten Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch die Heinz Sielmann Stiftung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung von Zahlungen.
9. Angebotsdurchführung/Veranstaltungsablauf/ Änderungsbefugnis
Inhalt, Art und Umfang des jeweiligen Angebotes bzw. der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich ausdrücklich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Heinz Sielmann Stiftung.
Die Heinz Sielmann Stiftung ist berechtigt, einzelne Leistungen bzw. Bestandteile des Angebotes/der Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung der Teilnehmenden zu ändern, soweit es sich hierbei nicht um wesentliche Leistungsinhalte handelt und dadurch nicht der Kern des vereinbarten Angebotes berührt wird. Entsprechendes gilt für Änderungen beim Einsatz von Dozentinnen und Dozenten. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die Art der Durchführung einer gebuchten Veranstaltung generell zwischen den Dozentinnen und Dozenten variieren kann.
Je nach Angebot/Veranstaltungsinhalt können folgende Werkzeuge (dem Alter entsprechend) zum Einsatz kommen: Einfache Schnitzmesser, Beitel, Ziehmesser, Bohrer, Säge o.ä.
Entsprechende Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schutzbrillen werden zur Verfügung gestellt. Eine Einweisung zur Handhabung der Werkzeuge wird vorgenommen und die Nutzung geschieht angeleitet.
Alle Veranstaltungen finden auch bei Regen/Kälte statt. Ausgenommen sind extreme Wetterbedingungen. Extreme Wetterlagen oder Wetterumschwünge gelten als höhere Gewalt im Sinne der Nr. 8a) dieser AGB. Bei Veranstaltungsausfall wegen schlechter Wetterbedingungen erfolgt keine Rückerstattungen des entrichteten Betrags durch die Heinz Sielmann Stiftung. Gegebenenfalls kann durch die Heinz Sielmann Stiftung nach Absprache eine Ersatzveranstaltung in geschlossenen Räumlichkeiten angeboten werden.
Alle Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, in den Wetter- und Umgebungsbedingungen angepasster Kleidung und Schuhwerk zu erscheinen. Die Heinz Sielmann Stiftung behält sich vor, Teilnehmende, die in deutlich unpassender Bekleidung erscheinen, zu deren eigener Sicherheit von Veranstaltungen auszuschließen.
Eine Rückerstattung des entrichteten Betrags durch die Heinz Sielmann Stiftung erfolgt in diesem Fall nicht.
10. Aufsicht/Betreuung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Heinz Sielmann Stiftung bei Veranstaltungen mit minderjährigen oder anderweitig zu beaufsichtigenden Teilnehmenden grundsätzlich keine eigene Betreuung und damit auch nicht die Aufsichtspflicht übernimmt. Die Aufsichtspflicht liegt in diesen Fällen einzig bei den entsprechenden Begleitpersonen, insbesondere Lehrkräfte, Eltern oder Betreuenden.
Bei der Buchung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl entsprechender Begleitpersonen teilnimmt. Abweichend hiervon kann bei bestimmten Veranstaltungen, z.B. Ferienprogrammwochen, eine alleinige Betreuung durch die Heinz Sielmann Stiftung erfolgen.
11. Befahren des Geländes/Parkplatz
Das Befahren des Geländes der Heinz Sielmann Stiftung ist zum Be- und Entladen für PKWs nach Absprache erlaubt. Das Gelände der Heinz Sielmann Stiftung ist nur im Schritttempo zu befahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. PKW sind auf dem allgemeinen Besucherparkplatz abzustellen. Eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder steht nach Absprache auf dem Gelände zur Verfügung. Parkplätze und Bewegungsflächen werden im Winter nur eingeschränkt von Schnee und Eis befreit. Es muss daher mit Glätte und Rutschgefahr gerechnet werden.
12. Haftung
Die Heinz Sielmann Stiftung haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmenden, dessen gesetzlichen Vertretenden oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Heinz Sielmann Stiftung, dessen gesetzlichen Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Heinz Sielmann Stiftung haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
13. Datenspeicherung
Die der Heinz Sielmann Stiftung übermittelten Daten der Teilnehmenden werden elektronisch verarbeitet und unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf die aktuell gültige Datenschutzerklärung, welche unter https://www.sielmann-stiftung.de/datenschutz abrufbar ist, wird verwiesen.
14. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages, des Leistungsumfangs des Angebotes oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch die Teilnehmenden sind grundsätzlich unwirksam. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist, wenn möglich, eine Regelung die dem beabsichtigten Zweck der Bestimmung entspricht, anzustreben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 02/2023
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